B. Wie setzt sich eine Firma zu­sam­men?

III. Was sind die Fir­men­grund­sät­ze?

Der Un­ter­neh­mens­trä­ger ist nicht völ­lig frei in der Ge­stal­tung des Fir­men­kerns (der Rechts­form­zu­satz ist oh­ne­hin zwin­gend vor­ge­ge­ben). Er muss nach §§ 17 ff. HGB fünf Fir­men­grund­sätze be­ach­ten:

Diese Grund­sätze ver­hin­dern, dass Ver­wir­rung bei den Kun­den und Lie­fe­ran­ten ei­nes Un­ter­neh­mens auf­tritt und er­leich­tern die Fort­füh­rung eta­blier­ter Un­ter­neh­men durch Nach­fol­ger (Er­ben, Un­ter­neh­mens­käu­fer oder -päch­ter).

Die Ein­hal­tung wird in der Pra­xis bei der Neu­ein­tra­gung durch ein Gut­ach­ten der IHK ge­währ­leis­tet. Diese prüft, ob eine Ir­re­füh­rung oder Ver­wir­rung mit an­de­ren Un­ter­neh­men droht.

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