B. Wie setzt sich eine Firma zusammen?
III. Was sind die Firmengrundsätze?
Der Unternehmensträger ist nicht völlig frei in der Gestaltung des Firmenkerns (der Rechtsformzusatz ist ohnehin zwingend vorgegeben). Er muss nach §§ 17 ff. HGB fünf Firmengrundsätze beachten:
Diese Grundsätze verhindern, dass Verwirrung bei den Kunden und Lieferanten eines Unternehmens auftritt und erleichtern die Fortführung etablierter Unternehmen durch Nachfolger (Erben, Unternehmenskäufer oder -pächter).
Die Einhaltung wird in der Praxis bei der Neueintragung durch ein Gutachten der IHK gewährleistet. Diese prüft, ob eine Irreführung oder Verwirrung mit anderen Unternehmen droht.
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