4. Kapitel: Was ist die Handelsfirma?
C. Wie wird die Handelsfirma geschützt?
Das Auftreten mit der Firma durch einen Unberechtigten kann dem wahren Firmeninhaber erhebliche Schäden im Wettbewerb zufügen. Zudem will das Firmenrecht einer Irreführung wehren, um die Beteiligten am Wirtschaftsleben zu schützen.
Diese Doppelnatur des Firmenrechts (Individualschutz einerseits, Schutz des Handelsverkehrs) äußert sich in zwei parallelen Schutzmechanismen:
- Einerseits erfolgt ein Schutz durch das Registergericht (§ 37 Abs. 1 HGB), also durch eine staatliche Stelle (Schutz der Allgemeinheit).
- Andererseits darf sich auch der Firmeninhaber selbst schützen (§ 37 Abs. 2 HGB), indem er einen Unterlassungsanspruch geltend macht (Individualschutz). Hier greifen ergänzend auch weitere Regelungen, etwa aus dem Markenrecht, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder dem BGB.
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