A. Was muss man zur "Firma" wissen?
I. Was ist eine Handelsfirma?
Die Firma ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt, klagt und verklagt wird sowie seine Unterschrift abgibt, § 17 Abs. 1 HGB.
Dies bedeutet zwei Dinge:
- Die Firma ist nur ein Name – es handelt sich nicht um das Unternehmen bzw. den Unternehmensträger als solches. Die Firma ist der (einzige) Name einer Handelsgesellschaft, aber nur ein (zusätzlicher) Name eines Einzelkaufmanns (neben Vor- und Nachnamen enthält die Firma eines Einzelkaufmanns zumindest den Zusatz „e.K.“). Die Aussage "Ich gehe in die Firma" ist also juristisch falsch!
"Klaus Müller" ist der Name eines Menschen; er darf aber sowohl die Firma "Klaus Müller e.K." als auch "Schneiderei Kunterbunt e.K." für seine unternehmerische Tätigkeit wählen. Die "Pizzeria Calzone" ist hingegen zunächst keine Firma (es fehlt der Rechtsformzusatz), das Unternehmen kann von "Luigi Padrone e.K.", der "Pizza Mediterano GmbH" oder der "International FastFood AG" betrieben werden.
- Nur Kaufleute (§§ 1-6 HGB) können eine „Firma“ führen - Kleingewerbetreibende und Freiberufler haben keine Firma. Sie können aber eine geschäftliche Bezeichnung führen (§ 5 MarkenG), die insbesondere keinen handelsrechtlichen Rechtsformzusatz beinhaltet.
Die Kanzlei "Müller und Partner" ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetzes - ihr Name ist keine "Firma" im Sinne des HGB. Zulässig ist zudem die Bezeichnung "Anwälte Müller und Schulze" oder "Anwälte Müller und Schulze GbR", soweit keine Partnerschaft, sondern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) besteht. Demgegenüber führt die Kanzlei "Law&Legal GmbH" eine Firma, da eine GmbH kraft Gesetzes Formkaufmann ist (§ 6 HGB iVm § 13 Abs. 3 GmbHG).