A. Wer ist "Kaufmann"?
II. Was ist ein Kaufmann?
Fast alle Regelungen des HGB setzen voraus, dass mindestens einer der Beteiligten Kaufmann ist (sog. subjektives System) oder aufgrund des Rechtsscheins als Kaufmann behandeln lassen muss.
Ist-Kaufmann (§ 1 Abs. 1 HGB): wer ein nach Art und Umfang großes Handelsgewerbe betreibt (materieller Kaufmannsbegriff)
Kann-Kaufmann (§ 2 HGB): Kleingewerbetreibender, der sich freiwillig zur Erlangung der Kaufmannseigenschaft in das Handelsregister eintragen lässt
Kann-Kaufmann (§ 3 HGB): kaufmännischer Großbetrieb in Land-Forstwirtschaft/Nebenbetrieb, der sich in das Handelsregister eintragen lässt
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