6. Kapitel: Welche Besonderheiten gelten für die Stellvertretung?
D. Was ist eine "Ladenvollmacht"?
Die Ladenvollmacht ist ein gesetzlicher Fall der Anscheinsvollmacht. Diese soll die typischen Erwartungen im Geschäftsverkehr schützen: Das Publikum in einem öffentlich zugänglichen Laden oder Warenlager erwartet, dass das dortige Personal wirksam Waren verkaufen und Lieferungen annehmen kann. Als reine Rechtsscheinsregelung ist die Regelung subsidiär und greift insbesondere nur ein, wenn keine Handlungsvollmacht nach § 54 HGB vorliegt.
Voraussetzungen einer Vertretungsmacht aufgrund einer Ladenvollmacht (§ 56 HGB)
1. Keine Vollmacht oder Vertretungsmacht kraft Rechtsschein
2. Vertretener ist Kaufmann iSv §§ 1 ff. HGB oder Kleingewerbetreibender
3. Laden oder offenes Warenlager
4. Vertreter ist im Laden bzw. Warenlager angestellt
5. gewöhnlicher Verkauf oder gewöhnliche Empfangnahme
6. Örtlicher Zusammenhang zwischen Vertragsschluss und Laden oder Lager
7. Gutgläubigkeit des Geschäftspartners (analog § 54 Abs. 3 HGB)