2. Wer ist "Kann-Kauf­mann" (§ 2 HGB)?

Wann kann die Ein­tra­gung nach § 2 HGB ge­löscht wer­den?

Kann ein Ge­wer­be­trei­ben­der die Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter (§ 2 S. 1 HGB) lö­schen las­sen, wenn er zwi­schen­zeit­lich ein Han­dels­ge­werbe im Sinne von § 1 Abs. 2 HGB auf­ge­baut hat? Wa­rum (nicht)?

Ant­wort (bitte ankli­cken)

Nein, nach § 2 S. 3 HGB fin­det eine Lö­schung der Firma auf An­trag des Un­ter­neh­mers nur statt, so­fern nicht die Voraus­set­zung des § 1 Abs. 2 HGB ein­ge­tre­ten ist.

So­bald der Ge­wer­be­trei­bende nach Art und Um­fang einen kauf­män­ni­schen Ge­schäfts­be­trieb er­for­dert, ist er nach § 1 HGB au­to­ma­tisch Kauf­mann. Er ist da­her oh­ne­hin nach § 29 HGB zur Ein­tra­gung ver­pflich­tet. Dürfte er die be­reits be­ste­hende Ein­tra­gung lö­schen, müsste er diese un­mit­tel­bar wie­der vor­neh­men. Ein sol­ches Hin-und-Her ist aber evi­dent wi­der­sprüch­lich und des­halb un­zu­läs­sig.

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