2. Wer ist "Kann-Kaufmann" (§ 2 HGB)?
Wann kann die Eintragung nach § 2 HGB gelöscht werden?
Kann ein Gewerbetreibender die Eintragung im Handelsregister (§ 2 S. 1 HGB) löschen lassen, wenn er zwischenzeitlich ein Handelsgewerbe im Sinne von § 1 Abs. 2 HGB aufgebaut hat? Warum (nicht)? |
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Nein, nach § 2 S. 3 HGB findet eine Löschung der Firma auf Antrag des Unternehmers nur statt, sofern nicht die Voraussetzung des § 1 Abs. 2 HGB eingetreten ist. Sobald der Gewerbetreibende nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, ist er nach § 1 HGB automatisch Kaufmann. Er ist daher ohnehin nach § 29 HGB zur Eintragung verpflichtet. Dürfte er die bereits bestehende Eintragung löschen, müsste er diese unmittelbar wieder vornehmen. Ein solches Hin-und-Her ist aber evident widersprüchlich und deshalb unzulässig. |