4. Wer ist "Fiktivkaufmann" (§ 5 HGB)?
c. Fall - Fiktivkaufmann
Dr. med. C hat bei B einen Laptop für eine Präsentation in seiner Hausarztpraxis gemietet. Im Vertrag ist vorgesehen, dass C bei verspäteter Rückgabe eine Vertragsstrafe von 500 € zahlen muss. Als B von C nach verspäteter Rückgabe diese Vertragsstrafe verlangt, beantragt C vor Gericht deren Herabsetzung nach § 343 BGB. B verweist demgegenüber auf § 348 HGB. Hierzu verweist er auf das Handelsregister, in dem C als eingetragener Kaufmann erfasst ist. C meint, dies sei nur ein Registerfehler, für den er nicht einzustehen habe, er übe als Arzt selbstverständlich einen freien Beruf aus. Er sei nie als Kaufmann gegenüber Dritten aufgetreten und leiste ausschließlich Heilbehandlungen. Kann das Gericht die Vertragsstrafe herabsetzen? |
| Lösungsvorschlag |
| Das Gericht wird die Vertragsstrafe auf Antrag des Schuldners nach § 343 BGB auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, wenn sie unverhältnismäßig hoch ist. |
| Ausschluss durch § 348 HGB |
Eine Herabsetzung könnte nach § 348 HGB ausgeschlossen sein. Hierzu müsste die Vertragsstrafe von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen worden sein. C müsste also Kaufmann sein. |
| 1. C als Kaufmann nach § 1 HGB? |
| 1. Kaufmann nach § 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Als Arzt übt C einen freien Beruf aus (§ 1 PartGG), womit schon kein Gewerbe vorliegt. C ist also kein Kaufmann nach § 1 HGB. |
| 2. C als Kaufmann nach § 5 HGB? |
| Nach § 5 HGB ist Kaufmann, wessen Firma im Handelsregister eingetragen ist. C ist als "e.K." im Handelsregister eingetragen. Somit kann sich C nach § 5 HGB nicht darauf berufen, dass das "betriebene Gewerbe" kein Handelsgewerbe sei. Jedoch betreibt C überhaupt kein Gewerbe. § 5 HGB hilft damit über das Fehlen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 HGB, nicht aber über das Fehlen eines Gewerbes hinweg. Damit ist § 5 HGB auf C nicht anwendbar. C ist daher auch nicht Kaufmann nach § 5 HGB. |
| Ergebnis |
| Folglich ist C kein Kaufmann. Die handelsrechtliche Regelung des § 348 HGB ist damit auf ihn nicht anwendbar. Es gilt somit das allgemeine Zivilrecht. Nach § 343 BGB kann das Gericht also die Vertragsstrafe heruntersetzen, wenn es sie für unangemessen erachtet. |