II. Was ist ein Kaufmann?
1. Wer ist "Ist-Kaufmann" (§ 1 HGB)?
Nach § 1 Abs. 1 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Was ein Handelsgewerbe ist, bestimmt wiederum § 1 Abs. 2 HGB. Danach ist ein Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Die Prüfung, ob jemand aufgrund einer bestimmten Tätigkeit „Kaufmann“ ist, ist für Klausuraufgaben perfekt geeignet. Allerdings ist die Kaufmannseigenschaft nur als Voraussetzung für das Vorliegen maßgeblicher handelsrechtlicher Sonderregeln zu prüfen.
In der Klausur bedeutet das, dass Sie drei Voraussetzungen prüfen müssen, um einen Kaufmann nach § 1 HGB anzunehmen:
Voraussetzungen für die Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB
Es muss ein Gewerbe vorliegen.
Dieses Gewerbe muss ein Handelsgewerbe sein, d.h. nach § 1 Abs. 2 HGB muss nach Art und Umfang ein kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich sein.
Schließlich muss gerade die geprüfte Person Betreiber dieses Gewerbes sein.
Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.