4. Kapitel: Was ist die Handelsfirma?
A. Was muss man zur "Firma" wissen?
Nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 a JAG NRW gehört zu den Pflichtfächern aus dem Handelsrecht im Überblick insbesondere der Dritte Abschnitt des Ersten Buchs des HGB, d.h. die Regelungen zur "Handelsfirma" (§§ 17-37a HGB). Von diesen 20 Paragraphen sind jedoch nur sehr wenige tatsächlich in Klausuren relevant.
- Zunächst müssen Sie wissen, was überhaupt eine Firma ist und woraus sie sich zusammensetzt (Firmenbildung). Zwingend sind ein Kern (oft der Name des Unternehmers) und der Rechtsformzusatz.
- Bei der Gestaltung der Firma ist der Kaufmann aber nicht frei. Er hat sich zum Schutz des Rechtsverkehrs an die in § 17 ff. HGB geregelten Firmengrundsätze zu halten.
- Klausurrelevanz haben vor allem die Regelungen zur Unternehmensfortführung. Insoweit bestehen zum Schutz des Rechtsverkehrs besondere Regelungen (§§ 25 ff. HGB), da dieser nur die Firma wahrnimmt und in den Austausch der dahinterstehenden Personen keinen direkten Einblick hat. Wegen der besonderen Klausurrelevanz dieser Regelungen behandeln wir sie in einem eigenen Kapitel.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.