I. Wie wird die Prokura erteilt?
4. Welche Bedeutung hat die Eintragung der Prokura?
Die Erteilung der Prokura ist nach § 53 Abs. 1 HGB eine in das Handelsregister eintragungspflichtige Tatsache. Die Eintragung wirkt aber nur deklaratorisch - die Prokura ist bereits mit der Erklärung des Kaufmanns wirksam erteilt.
Jedoch ermöglicht die Eintragungspflicht die Anwendung von § 15 Abs. 1 HGB (Schutz des Dritten bei fehlender Eintragung oder fehlender Bekanntmachung eines Prokuristen), § 15 Abs. 2 HGB (Schutz des Kaufmanns bei richtiger Eintragung und Bekanntmachung eines Prokuristen) und § 15 Abs. 3 HGB (Schutz des Dritten bei unrichtiger Bekanntmachung eines Prokuristen).
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.