I. Wie wird die Pro­kura er­teilt?

3. An wen darf Pro­kura er­teilt wer­den?

Pro­ku­rist kann nur eine na­tür­li­che Per­son (ein Men­sch) sein, da die Pro­kura eine be­son­dere Ver­trau­ens­stel­lung vor­aus­setzt, an der es bei ju­ris­ti­schen Per­so­nen (Gm­bH, AG, etc.) fehlt. Da man sich nicht selbst ver­tre­ten kann, darf der Pro­ku­rist nicht iden­tisch mit dem In­ha­ber des Han­dels­ge­schäfts sein. Al­ler­dings kann der kraft Ge­set­zes (§ 170 HGB) nicht ver­tre­tungs­be­rech­tigte Kom­man­di­tist Pro­kura er­hal­ten.

Nach h.M. gilt Glei­ches für den von der Ver­tre­tung aus­ge­schlos­se­nen per­sön­lich haf­ten­den Ge­sell­schaf­ter (§ 127 HGB). Nach all­ge­mei­nen Re­geln muss der Pro­ku­rist zu­min­dest be­schränkt ge­schäfts­fä­hig sein (§ 165 BGB).

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