I. Wie wird die Prokura erteilt?
3. An wen darf Prokura erteilt werden?
Prokurist kann nur eine natürliche Person (ein Mensch) sein, da die Prokura eine besondere Vertrauensstellung voraussetzt, an der es bei juristischen Personen (GmbH, AG, etc.) fehlt. Da man sich nicht selbst vertreten kann, darf der Prokurist nicht identisch mit dem Inhaber des Handelsgeschäfts sein. Allerdings kann der kraft Gesetzes (§ 170 HGB) nicht vertretungsberechtigte Kommanditist Prokura erhalten.
Nach h.M. gilt Gleiches für den von der Vertretung ausgeschlossenen persönlich haftenden Gesellschafter (§ 127 HGB). Nach allgemeinen Regeln muss der Prokurist zumindest beschränkt geschäftsfähig sein (§ 165 BGB).
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