I. Wie wird die Hand­lungs­voll­macht er­teilt?

2. Ist § 54 HGB auf die Ver­tre­tung durch un­ter­neh­mens­nahe Per­so­nen be­schränkt?

Von der wohl herr­schen­den Mei­nung wird über die aus­drück­li­chen Voraus­set­zun­gen des Ge­set­zes hin­aus ver­langt, dass der Be­voll­mäch­tigte eine "Ver­bun­den­heit zum Un­ter­neh­men" auf­weist. Da­mit rich­tet sich die Ver­tre­tung durch selbst­stän­dig han­deln­de, au­ßen­ste­hende Dritte (etwa An­wälte oder Mak­ler) aus­schließ­lich nach §§ 167 ff. BGB, wäh­rend die Hand­lungs­voll­macht auf An­ge­stell­te, Ge­sell­schaf­ter (z.B. Kom­man­di­tis­ten) oder Fa­mi­li­en­an­ge­hö­rige be­schränkt wird.

Hierzu wird auf den sys­te­ma­ti­schen Zu­sam­men­hang des § 54 HGB ver­wie­sen: Das Han­dels- und Ge­sell­schafts­recht be­fasse sich pri­mär mit organ­schaft­li­chen Ver­tre­tern des Un­ter­neh­mens (Ge­schäfts­füh­rer ei­ner Gm­bH, Vor­stands­mit­glie­der ei­ner AG) und dem Pro­ku­ris­ten, der eben­falls dem Un­ter­neh­men na­he­ste­he. Bei Au­ßen­ste­hen­den fehle es an ei­nem ob­jek­ti­ven Rechts­schein­stat­be­stand nach § 54 Abs. 3 HGB, da die­ser we­gen der lo­cke­ren Ver­bin­dung nicht über­wacht wer­den könnte und der Ver­kehr in­so­weit kein hin­rei­chen­des Ver­trauen schöp­fen kön­ne. Zu­dem er­gebe sich das Er­for­der­nis ei­ner Nä­he­be­zie­hung aus der Ge­schichte der Norm - die Vor­gän­ger­re­ge­lung Art. 47 ADHGB ver­lang­te, dass der Hand­lungs­be­voll­mäch­tigte "in sei­nem Ge­wer­be" be­stellt wur­de.

Die Ge­gen­an­sicht ver­weist auf den Ge­set­zes­wort­laut, der (an­ders als § 48 HGB für den Pro­ku­ris­ten) ge­rade keine Ein­schrän­kun­gen vor­sieht. Eine Ab­wei­chung von den An­for­de­run­gen an die nor­male Voll­macht nach dem BGB hätte ei­ner Klar­stel­lung be­durft. Der Ver­kehrs­schutz dürfe nicht durch nicht über­prüf­bare Aspekte des In­nen­ver­hält­nis­ses un­ter­lau­fen wer­den. Durch die Er­tei­lung der Voll­macht habe der Kauf­mann selbst einen hin­rei­chend zu­re­chen­ba­ren An­satz­punkt für den Rechts­schein ge­schaf­fen.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).
32


Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.