B. Wie setzt sich eine Firma zusammen?
I. Was ist der "Firmenkern"?
Als Firmenkern kommen in Betracht:
Personenfirma: Ist der Unternehmensträger eine natürliche Person (ein Mensch), kann er seinen bürgerlich-rechtlichen Namen verwenden. Dies gilt aber auch, wenn das Unternehmen von einer Gesellschaft betrieben wird. Erst wenn eine Irreführung vorliegt, ist die zulässige Grenze überschritten (etwa bei Verwendung des Namens eines gar nicht am Unternehmen beteiligten Dritten).
"Schmitz eK", "Hauser & Kienzle OHG" oder "Dr. Schulte GmbH" sind zulässige Personenfirmen.
- Sachfirma: Die Bezeichnung stellt auf die Tätigkeit/den Gegenstand des Unternehmens ab, weist aber nicht auf eine Person hin.
Sachfirmen sind etwa "Schuhmanufaktur e.K.", "Getränkekiosk UG (haftungsbeschränkt)" oder "Frischebäcker AG".
Phantasiefirma: Die Bezeichnung hat weder Bezug zu einer Person noch zu einer Tätigkeit, sondern besteht nur aus frei gewählten einprägsamen Buchstaben- oder Zahlenkombinationen.
Eine Phantasiefirma wäre etwa "K2 KG", "Nanu Nana OHG", "Larifari eK" oder "Hugugawsedj GmbH".
Mischfirma: Kombiniert zwei oder drei der oben genannten Firmenarten.
Mischfirmen sind etwa "Schuster Müller e.K.", "Klaus Müller Nanu Nana Schuhe OHG" oder "Kino Larifari GmbH".