D. Was ist eine "Ladenvollmacht"?
II. Für welche Geschäfte gilt § 56 HGB?
Nach dem Wortlaut von § 56 HGB gilt der Ladenangestellte als zu Verkäufen und Empfangnahmen ermächtigt.
- Unter einem "Verkauf" ist auch der Abschluss von Tauschverträgen (§ 480 BGB) und Werklieferungsverträgen (§ 651 BGB) zu verstehen. Auch Werkverträge (§ 631 BGB) in Bezug auf bewegliche Sachen sollen nach herrschender Meinung umfasst sein. Zudem gilt der Angestellte zu Vereinbarung bestimmter Vertragsmodalitäten, etwa zu Ratenzahlungen ermächtigt, wenn typischerweise in diesen Verkehrskreis eine solche Ermächtigung üblich ist. Damit der Angestellte den Pflichten des Kaufvertrages nachkommen kann, wird neben dem schuldrechtlichen Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB auch die dingliche Übereignung (§§ 929 ff. BGB) zur Erfüllung des Vertrags erfasst. Umfasst ist schließlich auch die Entgegennahme von Mängelanzeigen. Demgegenüber darf der Angestellte für den Geschäftsbetreiber weder den Rücktritt noch die Anfechtung erklären oder einen Aufhebungsvertrag schließen.
- Eine "Empfangnahme" umfasst die Annahme von Waren (beweglichen Sachen), Geld oder Willenserklärungen. Dabei ist irrelevant, ob das zugrundeliegende Geschäft durch den Angestellten oder durch den Betreiber oder einen anderen Vertreter (Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten) abgeschlossen wurde.
- Ausgeschlossen ist hingegen der Ankauf beweglicher Sachen. Dieser fällt weder unmittelbar noch analog unter die Regelung. Der Gesetzgeber hat bewusst vom "Verkauf" gesprochen, so dass es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt. Auch hat der Verkehr nicht die Erwartung, dass Ladenpersonal Waren ankaufen darf - daher fehlt es auch an einer vergleichbaren Interessenlage.
Es muss sich allerdings um "gewöhnliche" Geschäfte handeln. Hier ist auf alle Umstände des Einzelfalls abzustellen - also auf Branche, Ladentyp, Größe des Geschäfts. Maßgeblich ist die Sicht des Verkehrs, nicht die nur dem Unternehmer subjektiv bekannten Details.
Der Angestellte in einem Elektromarkt darf zwar Fernseher, nicht aber die Ladenkasse oder den PKW auf dem Parkplatz verkaufen.
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