A. Worum geht es im Handelsrecht?
Was versteht man unter "Unternehmensrecht"?
Das Handelsrecht ist nur ein Ausschnitt aus dem weiter zu verstehenden Unternehmensrecht. Dieses hat sich vom Kaufmannsbegriff gelöst und knüpft stattdessen weitgehend allein an eine wirtschaftliche Tätigkeit an. Anlass hierfür ist oft das Europarecht - denn in der EU gibt es keinen unter allen Mitgliedstaaten einheitlichen Begriff der "Kaufleute". Zu beachten ist, dass § 14 Abs. 1 BGB anders als §§ 1-6 HGB nicht allgemein auf die Person, sondern stets auf das konkrete Geschäft abstellt.
Hierzu gehören zunächst alle Verbraucherschutzregeln, die Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) verpflichten. Erfasst sind aber auch etwa § 310 Abs. 1 BGB (Einschränkung der AGB-Kontrolle), § 271a BGB iVm 308 Nr. 1a, Nr. 1a BGB (Einschränkungen für Zahlungsfristen) oder § 288 Abs. 2 BGB (besonderer Verzugszinssatz).
Neben dem BGB und dem HGB gibt es zudem eine Vielzahl von privatrechtlichen Sondergesetzen, die für Unternehmer bzw. Unternehmen gelten.
Hierzu gehören etwa das im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelte Lauterkeitsrecht oder das im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und in den Art. 101, 102 AEUV geregelte Kartellrecht. Ebenfalls auf Unternehmer ausgerichtet sind die Gesetze zum Gewerblichen Rechtsschutz (Patentgesetz, Markengesetz, etc.). Zum Unternehmensrecht im weiteren Sinne gehören zudem etwa das Kapitalmarktrecht, das Bankrecht oder das Versicherungsrecht.