4. Warum sind "Freiberufler" keine Kaufleute?
b. Was gilt bei nur teilweise freiberuflicher Tätigkeit?
Umfasst die Tätigkeit des Unternehmers sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Komponenten, ist auf den Schwerpunkt abzustellen. Trotz der grundlegenden Einordnung als freier Beruf kann das Gesamtbild dann gewerblich sein .
- Wenn ein Rechtsanwalt ein Repetitorium anbietet, handelt er nicht mehr als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender.
- Wenn ein Schauspieler als "Agentur" Vermarktung und Management betreibt, handelt er nicht mehr als Künstler.
Wenn ein Arzt ein Sanatorium betreibt, tritt die persönliche Heilbehandlungsleistung hinter dem Einsatz von Produktionsmitteln zurück - er betreibt also ein Gewerbe.
In diesen Fällen wird dann das gesamte Unternehmen als "gewerblich" eingestuft; eine Aufteilung in einen freiberuflichen und einen nicht-freiberuflichen Teil ist nur möglich, soweit auch eine organisatorische Trennung vorliegt. Soweit das Unternehmen zusätzlich nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtungen erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB) gilt der Freiberufler dann sogar als Kaufmann; zudem kann er sich nach § 2 S. 1 HGB freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, um die Kaufmannseigenschaft zu erlangen.