II. Wel­che Wi­der­rufs­gründe gibt es?

2. Was ist ein Fern­ab­satz­ge­schäft?

Bei ei­nem Fern­ab­satz­ver­trag hat der Ver­brau­cher keine Ge­le­gen­heit, den Ver­trags­ge­gen­stand selbst zu prü­fen. Das Ge­setz ge­währt da­her einen be­son­de­ren Schutz, wenn ein Ver­trag aus­schließ­lich un­ter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln ge­schlos­sen wur­de, so­weit dies auf Grund­lage ei­nes or­ga­ni­sier­ten Ver­triebs­sys­tems er­folgt. Der Ka­ta­log von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln in § 312c Abs. 2 BGB ist da­bei nur bei­spiel­haft. So ist auch ein mensch­li­cher Bo­te, der selbst keine In­for­ma­tio­nen zum Ver­trag ge­ben kann, "Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel" im Sinne des Ge­set­zes.

Kein Fern­ab­satz­ge­schäft liegt vor, wenn nur die An­bah­nung über Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel er­folgt, der ver­bind­li­che Ver­trags­schluss aber mit per­sön­li­chem Kon­takt.

K ver­ein­bart per In­ter­net einen Ter­min, um einen neuen Be­a­mer im Showroom des Mul­ti­medias­pe­zia­lis­ten V zu be­sich­ti­gen und dort zu kau­fen.

Um­ge­kehrt liegt auch kein Fern­ab­satz­ge­schäft vor, wenn die An­bah­nung mit per­sön­li­chem Kon­takt er­folgt, aber der Ver­trags­schluss auf elek­tro­ni­schem We­ge.

K sieht im Elek­tro­fach­markt des V einen tol­len Fern­se­her, den er aber nicht so­gleich mit­neh­men will. V gibt ihm seine Vi­si­ten­karte mit; K be­stellt den Fern­se­her im On­li­neshop des V.

In der Klau­sur hat das Er­for­der­nis ei­nes "or­ga­ni­sier­ten Ver­triebs- oder Dienst­leis­tungs­sys­tems" keine große Be­deu­tung. Die Dar­le­gungs- und Be­weis­last hier­für trägt der Un­ter­neh­mer; es ge­nügt be­reits, dass sol­che Ge­schäfte nicht nur aus­nahms­weise ab­ge­schlos­sen wer­den.

Auf ex­pli­zite An­frage ei­nes Stamm­kun­den schließt ein Blu­men­la­den aus­nahms­weise einen Ver­trag über Lie­fe­rung ei­nes Blu­men­strau­ßes per E-Mail. Bis­her wur­den alle Ver­käufe im La­den ge­tä­tigt; die Ge­schäfts­mail le­dig­lich für Be­stel­lun­gen des Blu­men­la­dens bei des­sen Lie­fe­ran­ten ge­nutzt.

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