4. Wann müssen Leistungspflichten erfüllt werden?
b. Was sind Zwischenzinsen (§ 272 BGB)?
Wenn der Schuldner vorzeitig eine Geldschuld erfüllt, darf er keine Zwischenzinsen abziehen (§ 272 BGB). Damit meint das Gesetz, dass er dem Gläubiger nicht den potentiellen Zinsgewinn durch Anlage bzw. die ersparten Aufwendungen durch Zahlung von Zinsen auf ein negatives Bankkonto abziehen kann, sondern den Betrag voll erbringen muss.
Ausdrücklich gilt die Regelung nur für unverzinsliche Schulden, sie wird aber nach ganz allgemeiner Ansicht auch auf verzinsliche Schulden angewandt.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).