1. Was besagt die Äquivalenztheorie?
b. Was ist "psychische Kausalität"?
In bestimmten Fällen tritt der Schaden nicht unmittelbar aufgrund eines Verhaltens des Schädigers, sondern durch ein - an das Verhalten des Schädigers - anschließendes eigenverantwortliches Verhaltens eines Dritten oder sogar durch ein eigenverantwortliches Verhalten des Opfers selbst ein.
Dadurch wird aber die Kausalität nicht zwingend ausgeschlossen, denn auch ein menschliches Verhalten kann gerade aufgrund einer fremden Rechtsgutsverletzung erfolgen.
Entscheidend ist dann, ob sich der Geschädigte oder der Dritte zu seinem Verhalten herausgefordert fühlen durfte. Dies ist der Fall, wenn sein Verhalten sich aus Sicht eines normativen Dritten als rational darstellt. Dafür genügt es, wenn für den Dritten eine "wenigstens im Ansatz billigenswerte Motivation" bestand.
- Ein Polizist verfolgt einen Straftäter und verletzt sich dabei (selbst), indem er stolpert.
- Eine Mutter spendet ihre Niere, weil die einzige gesunde Niere ihrer Tochter durch einen Arzt fahrlässig verletzt wurde.
Nicht zurechenbar soll hingegen nach herrschender (wenn auch umstrittener) Ansicht ein schuldhaft-rechtswidriges Verhalten Dritter sein.
- Wer eine Fensterscheibe fahrlässig beim Sport einwirft, haftet nicht für einen darauf folgenden Einbruch ("Gelegenheit macht Diebe"), selbst wenn das offene Fenster als "Herausforderung" wahrgenommen wird.
- Wer schuldhaft einen Verkehrsstau verursacht, haftet nicht, wenn folgende Fahrer sich herausgefordert fühlen, auf den Bürgersteig zu fahren und dort Fußgänger zu verletzen.