1. Ka­pi­tel: Wel­che Pf­lich­ten fol­gen aus Schuld­ver­hält­nissen?

Gute Nacht Frau ,

im Schuld­recht geht es um Schuld­ver­hält­nisse - die wie­derum nach § 241 BGB durch Leis­tungs- und Rück­sichts­nah­me­pflich­ten de­fi­niert sind. In die­sem Ka­pi­tel ler­nen Sie den Un­ter­schied zwi­schen sol­chen Pf­lich­ten und Ob­lie­gen­heiten so­wie wel­che Re­ge­lun­gen des zwei­ten Bu­ches diese Pf­lich­ten kon­kre­ti­sie­ren. Da­bei geht es auch um sel­te­nere Er­schei­nun­gen wie etwa die Wahl­schuld.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Was sind Leis­tungs­pflich­ten, Rück­sichts­nah­me­pflich­ten und Ob­lie­gen­heiten?
  • Was sind Wahl­schuld, Gat­tungs­schuld und Geld­schuld?
  • An wel­chem Ort und zu wel­cher Zeit müs­sen Leis­tun­gen er­bracht wer­den?

Die­ses Ka­pi­tel hat 72 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. drei Stun­den er­for­der­lich sind. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Was sind "Pf­lich­ten"? Aber das wird si­cher­lich ein Klacks!

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).
32