1. Kapitel: Welche Pflichten folgen aus Schuldverhältnissen?
Gute Nacht Frau ,
im Schuldrecht geht es um Schuldverhältnisse - die wiederum nach § 241 BGB durch Leistungs- und Rücksichtsnahmepflichten definiert sind. In diesem Kapitel lernen Sie den Unterschied zwischen solchen Pflichten und Obliegenheiten sowie welche Regelungen des zweiten Buches diese Pflichten konkretisieren. Dabei geht es auch um seltenere Erscheinungen wie etwa die Wahlschuld.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
- Was sind Leistungspflichten, Rücksichtsnahmepflichten und Obliegenheiten?
- Was sind Wahlschuld, Gattungsschuld und Geldschuld?
- An welchem Ort und zu welcher Zeit müssen Leistungen erbracht werden?
Dieses Kapitel hat 72 Seiten, für die insgesamt ca. drei Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was sind "Pflichten"? Aber das wird sicherlich ein Klacks!
Wenn Sie alle Seiten gelesen haben, können Sie dieses Kapitel als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.