4. Kapitel: Welche Folgen haben Pflichtverletzungen?
Gute Nacht Frau ,
Ein Verstoß gegen die im ersten Kapitel behandelten Pflichten kann vielfältige Folgen auslösen. Dabei ist einerseits nach der verletzten Pflicht sowie andererseits nach der gewünschten Rechtsfolge zu differenzieren. In §§ 280 ff. BGB finden sich Regelungen für alle Schuldverhältnisse (insbesondere Schadensersatz, Verzugszinsen oder Herausgabe von Surrogaten) und in §§ 320 ff. BGB sind die Folgen für gegenseitige Verträge geregelt. Eine Sonderregelung für die anfängliche Unmöglichkeit trifft § 311a Abs. 2 BGB.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
- Was bedeutet "Verzug"? Welche Folgen hat er?
- Was ist "Schadensersatz statt der Leistung"? Was ist ein "Verzögerungsschaden"?
- Was ist das stellvertretende commodum? Wofür erhält man es?
Dieses Kapitel hat 43 Seiten, für die insgesamt ca. ein dreiviertel Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was ist das "Leistungsstörungsrecht"? Deshalb sollten Sie jetzt mit dem Lesen anfangen!
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