I. Wonach bestimmt sich die Zurechnung der Schäden?
1. Was besagt die Äquivalenztheorie?
Nach der Äquivalenztheorie werden alle Schäden zugerechnet, die im naturwissenschaftlichen Sinne auf der Pflichtverletzung bzw. der Rechtsgutsverletzung beruhen. Dazu wird ein einfacher Eliminationstest angewandt:
Eine Ursache ist kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Schaden in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio sine qua non).
Der Begriff "Äquivalenztheorie" deutet bereits an, dass alle Ursachen gleichwertig sind - es spielt also keine Rolle, dass andere Ursachen ebenfalls notwendig für den Schadenseintritt waren. Auch die unbedeutendste Ursache ist genauso kausal wie die Hauptursache.
- Ist A Bluter und stirbt an einem leichten Schubser des B, kann sich B nicht darauf berufen, dass die Hauptursache des Todes im gesundheitlichen Zustand des A lag.
- Das Herstellen und Verkaufen von Pkw ist kausal für die Verletzungen und Todesfälle im Straßenverkehr.
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