B. Was muss ich über das BGB wissen?
III. Was muss ich über Privatautonomie wissen?
Das BGB basiert auf dem Grundsatz der Privatautonomie. Diese ist Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, die sogar verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist. Zur Privatautonomie gehören insbesondere:
- die Vertragsfreiheit, bestehend aus der Abschlussfreiheit (mit wem gehe ich eine vertragliche Beziehung ein?) und der Gestaltungsfreiheit (welchen Inhalt hat der Vertrag?),
- die Eigentumsfreiheit, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen frei verfahren kann und Dritte von jeder Einwirkung ausschließen kann (§ 903 BGB, Art. 14 Abs. 1 GG) und
- die Testierfreiheit, d.h. das Recht, über das Vermögen auch nach dem Tode verfügen zu können (§ 1937 BGB, Art. 14 Abs. 1 GG).
Allerdings ist die Privatautonomie nicht uneingeschränkt zu gewährleisten. Bestimmte Personen sind besonders zu schützen, weil sie eine zu geringe Verhandlungsmacht haben oder nicht hinreichend kompetent sind, um eine Entscheidung zu treffen.
- Dies ist namentlich im Arbeitsrecht der Fall, wo der Arbeitnehmer wirtschaftlich vom Arbeitgeber abhängig ist. Dementsprechend sieht das Gesetz zahlreiche Schutzvorschriften vor.
- Im Erbrecht werden Abkömmlinge des Erblassers durch einen Pflichtteilsanspruch geschützt.
- Im Wohnraummietrecht muss der Mieter vor Obdachlosigkeit und damit vor einem Missbrauch durch den Vermieter geschützt werden.
- Schließlich sollen Verbraucher (§ 13 BGB) vor Unternehmern (§ 14 BGB) generell geschützt werden.
Lückenschließend kann auf Generalklauseln (§ 242 BGB, § 138 BGB) zurückgegriffen werden, soweit eine Person nur im Einzelfall schutzbedürftig ist und nicht zu einer der ausdrücklich geregelten Gruppen gehört. In der Klausur sollten Sie damit aber vorsichtig sein - wenden Sie vor allem das Gesetz an!