B. Was muss ich über das BGB wissen?
I. Was muss ich zum Aufbau des BGB wissen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Bücher eingeteilt:
- Das 1. Buch, der "Allgemeine Teil" (abgekürzt AT), enthält für alle Bücher geltende Regelungen. Dazu gehört etwa die Frage, wer "Person" ist, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann (§§ 1 ff. BGB). Im Allgemeinen Teil findet man auch Regelungen zu "Sachen" (§§ 90 ff. BGB). Vor allem (und in diesem Kurs näher untersucht) behandelt der allgemeine Teil "Rechtsgeschäfte" (§§ 104 ff. BGB).
- Das 2. Buch ("Schuldrecht") regelt Rechtsbeziehungen zwischen (mindestens) zwei Personen. Diese beruhen in der Regel auf Vertrag (§ 311 Abs. 1 BGB), es gibt aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse (z.B. § 677 BGB, § 823 BGB, § 812 BGB).
- Das dritte Buch behandelt das "Sachenrecht" und somit die Beziehungen zwischen Personen und Sachen. Dazu gehören die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz), die uneingeschränkte rechtliche Befugnis (Eigentum) sowie beschränkte dingliche Rechte wie Grundschuld oder Nießbrauch.
- Das vierte Buch regelt das "Familienrecht". Dazu gehören einerseits die Ehe oder die Adoption, andererseits verwandschaftliche Beziehungen und ihre Folgen (z.B. Unterhaltspflicht). Viele Regelungen des Allgemeinen Teils werden im Familienrecht durch Spezialregelungen verdrängt.
- Das fünfte und letzte Buch regelt das "Erbrecht". Dieses umfasst die vermögensrechtlichen Folgen des Todes und die Rechtsposition der Erben (Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Erbschaftsanspruch). Auch hier finden sich viele vorrangige Regelungen zum Allgemeinen Teil, etwa zur Anfechtung (§ 2078 ff. BGB) oder zur Stellvertretung (§ 2064 BGB).
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