B. Was muss ich über das BGB wissen?
II. Was muss ich zur Geschichte des BGB wissen?
Das bürgerliche Gesetzbuch enthält die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Es wird etwa ergänzt durch das Handelsgesetzbuch, welches das Sonderprivatrecht der Kaufleute regelt. Interessanterweise ist das HGB älter als das BGB, da es auf dem schon von den Mitgliedern des deutschen Bundes beschlossenen ADHGB beruht und daher schon vorher in ähnlicher Weise bestand. Die heutige Fassung als "HGB" ist aber gleichzeitig mit dem BGB in Kraft getreten.
Das BGB hatte die schwierige Aufgabe, die vor seinem Inkrafttreten bestehende Rechtszersplitterung zu beseitigen, die darauf beruhte, dass zuvor jedes Land eigene zivilrechtliche Regelungen hatte. Dementsprechend wurden nach Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage im Jahr 1873 zunächst umfangreiche Vorarbeiten begonnen. Die erste Kommission aus elf führenden Juristen schuf bis einschließlich 1888 einen Entwurf aus fünf Büchern (sog. "erster Entwurf"). Dieser Entwurf wurde scharf kritisiert, so dass 1890 eine zweite Kommission eingesetzt wurde, die 1895 einen "zweiten Entwurf" vorlegte. Dieser Entwurf wurde sodann von den Ländern im Bundesrat noch einmal erheblich überarbeitet und schließlich als "dritter Entwurf" dem Reichstag vorgelegt. Der Reichtstag wiederum nahm seinerseits zahlreiche Änderungen vor, u.a. um bestimmten Interessengruppen gerecht zu werden. Die Materialien zu allen Entwürfen (Motive zum 1. Entwurf, Protokolle zum 2. Entwurf, Denkschrift zum 3. Entwurf) finden sich in einer fünfbändigen Sammlung von Mugdan.
Das BGB wurde 1896 vom Reichstag beschlossen, vom Bundesrat gebilligt, sodann vom Kaiser ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Es trat am 1. Januar 1900 in Kraft, um hinreichend Zeit zur Vorbereitung und Eingewöhnung zu geben.
Selbstverständlich ist das BGB seitdem nicht unverändert geblieben. Die heutige Fassung mit amtlichen Überschriften in neuer Rechtschreibung beruht auf dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts von 2001, das 2002 in Kraft getreten ist. Dabei wurde insbesondere das zweite Buch radikal verändert. Daneben sind heute bei der Auslegung nicht nur das Grundgesetz, sondern auch europarechtliche Einflüsse zu berücksichtigen - beides war bei Inkrafttreten der Urfassung unvorstellbar.