2. Was muss ich bei der Ar­beit mit dem Sach­ver­halt be­ach­ten?

a. Was be­deu­tet ein voll­stän­di­ger Sach­ver­halt?

Der Auf­ga­ben­stel­ler Ih­rer Klau­sur hatte bei der Ent­wick­lung des Sach­ver­halts be­stimmte Rechts­fra­gen im Blick. Er hat alle zur Beant­wor­tung die­ser Fra­gen re­le­van­ten In­for­ma­tio­nen im Sach­ver­halt aus­drück­lich an­ge­ge­ben oder je­den­falls an­ge­deu­tet.

Die Her­aus­for­de­rung liegt dar­in, zu er­ken­nen, wel­che Aus­sa­gen nur zur Aus­schmückung die­nen sol­len und wel­che für ein kon­kre­tes Tat­be­stands­merk­mal ei­ner Rechts­norm er­for­der­lich sind. Dies ist vor al­lem Er­fah­rungs­sa­che: Je mehr Sach­ver­halte Sie durch­ge­ar­bei­tet ha­ben, de­sto eher kön­nen Sie auch Si­gnal­wör­ter als sol­che er­ken­nen. Ge­ne­rell gilt der Er­fah­rungs­satz, dass die re­le­van­ten Aus­sa­gen den Groß­teil des Sach­ver­halts aus­ma­chen (70-90%). Wenn Sie also er­heb­li­che Teile des Sach­ver­halts nicht aus­nut­zen, ha­ben Sie of­fen­sicht­lich et­was über­se­hen und soll­ten sich des­halb Sor­gen ma­chen.

Oft liest man in Klau­su­ren von "le­bens­na­her Sach­ver­haltsaus­le­gung" oder Er­kennt­nis­sen "nach all­ge­mei­ner Le­bens­er­fah­rung". Diese be­nö­ti­gen Sie im Zwei­fel nicht - je­den­falls im Hin­blick auf die Tat­sa­chen be­darf der Sach­ver­halt kei­ner Er­gän­zung. Über­le­gen Sie in sol­chen Fäl­len, ob Sie et­was miss­ver­stan­den ha­ben. Da­her soll­ten Sie in Klau­su­ren un­be­dingt die fol­gende Re­gel be­ach­ten:

Re­gel 2: Verän­dern oder er­wei­tern Sie den vor­ge­ge­be­nen Sach­ver­halt nicht durch Ihre ei­ge­nen Kennt­nisse oder Er­war­tun­gen. Ver­trauen Sie dar­auf, dass alle wich­ti­gen Punkte be­reits ge­nannt sind.

Be­grün­dungs­auf­wand (und ei­gene Kennt­nis­se) sind dem­ge­gen­über er­for­der­lich, wenn es um wer­tende Fra­gen geht, etwa ob ein Ver­hal­ten sich als Missach­tung der im Ver­kehr er­for­der­li­chen Sorg­falt (§ 276 Abs. 2 BGB) dar­stellt, wenn nicht be­reits im Sach­ver­halt aus­drück­lich das Wort "fahr­läs­sig" bzw. Syn­onyme wie "nach­läs­sig" ge­nannt wer­den.

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