II. Wie funk­tio­niert der Gut­ach­ten­stil?

2. Kann ich den Ur­teils­s­til er­ken­nen?

Da­mit Sie sich in die Si­tua­tion des Kor­rek­tors ein­füh­len, ha­ben wir für Sie hier einen kur­zen Aus­zug aus ei­ner Klau­sur be­reit­ge­stellt. Mar­kie­ren Sie mit der Maus die Aus­drücke, die aus Ih­rer Sicht auf eine Ver­let­zung des Gut­ach­ten­stils hin­deu­ten.

Ein Anspruch des A gegen B auf Zahlung von 1.000 € könnte sich aus § 433 Abs. 2 BGB ergeben.

Dies ist hier der Fall. Denn A und B haben sich über einen Kaufvertrag geeinigt.

Der Anspruch ist auch nicht untergegangen, da B bislang nicht gezahlt hat.

Daher besteht der geltend gemachte Anspruch.

In ei­ner ech­ten Klau­sur wür­den Feh­ler meist nicht so ge­häuft auf­tre­ten. Den­noch ist die­ses Bei­spiel ge­rade im ers­ten Se­mes­ter nicht völ­lig un­wahr­schein­lich. Ver­mei­den Sie der­ar­tige Feh­ler!

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