I. Wie sieht eine typische juristische Aufgabenstellung aus?
Was konnte man am Beispielsfall erkennen?
Einige Angaben im Sachverhalt (z. B. "Autoliebhaber", "Pläne mit dem versprochenen Geld") mussten gar nicht diskutiert werden (und durften es auch nicht). Sie müssen also wesentliche von unwesentlichen Informationen unterscheiden!
Auch die meisten Regelungen aus dem Gesetz waren nicht erheblich, obwohl sie vielleicht auf den ersten Blick danach aussahen (etwa die Bindung an den Antrag in § 145 BGB oder das Recht zum Widerruf in § 130 Abs. 1 S. 2 BGB). Sie müssen also nicht jede Norm im Allgemeinen Teil des BGB auf jeden Fall anwenden!
Andererseits haben Sie vielleicht schon in diesem Fall erkannt, dass es im deutschen Recht – jedenfalls im Grundsatz – weder auf eine Form (der Vertrag wurde hier nur mündlich vereinbart), noch auf irgendwelche konkreten Erfüllungshandlungen (K wollte das Geld holen, V hatte ihm das Auto noch nicht übergeben) ankommt, um einen Anspruch zu begründen - dies geht vielmehr durch schlichte Worte und ohne jede Form.
Noch einmal zur Wiederholung: Ihre Aufgabe als Jurist ist es nur, den Fall zu lösen, und nicht alle "interessanten" Punkte im Gesetz oder im Sachverhalt blind aufzulisten. Konzentrieren Sie sich auf die Voraussetzungen der Regelung, aus der Sie den Anspruch herleiten wollen.