A. Was ist das Ziel einer juristischen Klausur?
III. Wie gehe ich an eine Klausur heran?
Ihre Aufgabe in der Klausur ist es, eine für den Leser nachvollziehbare, rational begründete, gutachterliche Lösung zu entwickeln. Dabei dürfen Sie drei Hilfsmittel nutzen:
- die Fallfrage,
- den Sachverhalt im Übrigen und schließlich
- den Gesetzestext, den Sie auch in die Klausur mitbringen dürfen und sollen (Nachschlagen ist keine Sünde - auch das Stichwortverzeichnis ist nicht tabu!).
Den Vorgang der Prüfung, ob der Sachverhalt eine Voraussetzung eines gesetzlichen Tatbestands erfüllt, nennt man "Subsumtion". Hier liegt der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit (und auch der späteren Bewertung). Eine klare Subsumtion führt automatisch dazu, dass Ihr Ergebnis letztlich eine Falllösung und keine bloße Wissenswiedergabe ist.
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