IV. Warum gibt es Formvorschriften?
4. Was macht die Kontrollfunktion aus?
Schließlich dient die Form mittelbar auch der staatlichen Kontrolle der Erklärungen bzw. des Rechtsgeschäfts. Allerdings sollten Sie diese Funktion der Formvorschriften nicht überschätzen: Sie spielt im deutschen Recht (anders als im Ausland) kaum eine Rolle.
Eine Kontrollfunktion hat etwa das Erfordernis notarieller Beurkundung für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Diese Regelung verhindert, dass GmbH-Geschäftsanteile wie Aktien über Börsen vertrieben werden. Nur so kann der Notar vor der Ausfallhaftung nach § 24 GmbHG bzw. § 31 Abs. 3 GmbHG warnen.- Auch die Eheschließung vor dem Standesbeamten (§ 1310 Abs. 1 S. 1 BGB) soll eine staatliche Kontrolle, etwa des Mehreheverbots (§ 1306 BGB), sicherstellen.
Eine mittelbare Bedeutung erlangt die Kontrollfunktion im Zivilprozess, etwa wenn eine Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 307-309 BGB) vorgenommen wird.
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