3. Was sind partielle und relative Geschäftsunfähigkeit?
Was gilt in lichten Momenten?
Ausnahmsweise kann die Willenserklärung eines Geisteskranken voll wirksam sein, wenn er sich in einem sog. "lichten Moment" (lucidum intervallum) befindet, da er sich zu diesem Zeitpunkt nicht in einem "Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" befindet.
K, der an chronischer Schizophrenie leidet, kauft von V ein Gemälde für 5.000 €. V wusste von der Erkrankung des K nichts und hätte sonst das Bild für 10.000 € an X verkauft. K ist aufgrund seiner Schizophrenie gemäß § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 105 Abs. 1 BGB geschäftsunfähig. Er konnte keine wirksame Willenserklärung abgeben (§ 105 Abs. 1 BGB), ihm gegenüber konnte keine Willenserklärung zugehen (§ 131 Abs. 1 BGB). Ein Kaufvertrag zwischen K und V ist nicht zustande gekommen.
Abwandlung: K handelt in einem geistig klaren Moment, sodass er die Bedeutung seiner Willenserklärung erkennen kann. Es ist ein wirksamer Kaufvertrag zwischen K und V zustande gekommen.