c. Was sind die "es­sen­tia­lia ne­go­tii"?

aa. Muss der An­trag durch schlich­tes "Ja" an­ge­nom­men wer­den kön­nen?

Oft heißt es, der An­trag müsse so be­stimmt sein, dass er durch ein ein­fa­ches "Ja" an­ge­nom­men wer­den kann. Das trifft zwar im Re­gel­fall zu, ist aber keine not­wen­dige Min­dest­vor­aus­set­zung.

  1. Bei ei­ner so ge­nann­ten "of­ferta ad in­cer­tas per­so­nas" ist der Ver­tragspart­ner nicht durch den Er­klä­ren­den be­stimmt, son­dern wird erst durch die An­nahme spe­zi­fi­ziert.

  2. Bei eBay sind we­der der Ver­tragspart­ner noch der Preis be­stimmt. Der Ver­tragsschluss er­folgt mit demje­ni­gen, der bei Ablauf der Lauf­zeit der Auk­tion der Höchst­bie­tende ist. Der Preis rich­tet sich nicht nach dem "Min­dest­preis", den der Ver­käu­fer be­stimmt, son­dern nach dem höchs­ten Ge­bot des Bie­ters (als An­neh­men­den).

Die oben ge­nannte De­fi­ni­tion ist also zu eng, Sie soll­ten statt­des­sen dar­auf ab­stel­len, ob die es­sen­tia­lia ne­go­tii durch den Er­klä­ren­den be­stimmt sind oder er (b­zw. das Ge­setz) Kri­te­rien für de­ren Be­stim­mung vor­ge­ge­ben hat.

Es ist nicht er­for­der­lich, dass durch schlich­tes "Ja" be­reits alle Um­stände be­stimmt sind. Viel­mehr kann dem Emp­fän­ger ein Leis­tungsbe­stim­mungs­recht (§ 315 BGB) ein­ge­räumt sein. Dies kann aus­drück­lich oder kon­klu­dent er­fol­gen - maß­geb­lich ist das Ver­ständ­nis ei­nes ob­jek­ti­ven Emp­fän­gers (§ 157 BGB).
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