c. Was sind die "essentialia negotii"?
aa. Muss der Antrag durch schlichtes "Ja" angenommen werden können?
Oft heißt es, der Antrag müsse so bestimmt sein, dass er durch ein einfaches "Ja" angenommen werden kann. Das trifft zwar im Regelfall zu, ist aber keine notwendige Mindestvoraussetzung.
Bei einer so genannten "offerta ad incertas personas" ist der Vertragspartner nicht durch den Erklärenden bestimmt, sondern wird erst durch die Annahme spezifiziert.
Bei eBay sind weder der Vertragspartner noch der Preis bestimmt. Der Vertragsschluss erfolgt mit demjenigen, der bei Ablauf der Laufzeit der Auktion der Höchstbietende ist. Der Preis richtet sich nicht nach dem "Mindestpreis", den der Verkäufer bestimmt, sondern nach dem höchsten Gebot des Bieters (als Annehmenden).
Die oben genannte Definition ist also zu eng, Sie sollten stattdessen darauf abstellen, ob die essentialia negotii durch den Erklärenden bestimmt sind oder er (bzw. das Gesetz) Kriterien für deren Bestimmung vorgegeben hat.
Es ist nicht erforderlich, dass durch schlichtes "Ja" bereits alle Umstände bestimmt sind. Vielmehr kann dem Empfänger ein Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) eingeräumt sein. Dies kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen - maßgeblich ist das Verständnis eines objektiven Empfängers (§ 157 BGB).