C. Was bedeutet Auslegung?
III. Wie erfolgt eine ergänzende Vertragsauslegung?
Im Gegensatz zur erläuternden Vertragsauslegung soll die ergänzende Vertragsauslegung Lücken schließen, also Fragen beantworten, die bei Verhandlung und Vertragsschluss übersehen oder vergessen wurden. Die ergänzende Vertragsauslegung setzt erst ein, wenn ein Vertragsschluss bejaht wurde; sie kann nicht etwa Antrag und Annahme ersetzen.
Häufig hilft das Gesetz bei der Lückenfüllung, indem es dispositives Recht zur Verfügung stellt. Dieses ist gegenüber der ergänzenden Vertragsauslegung vorrangig, sofern nicht eindeutig feststeht, dass die Parteien die gesetzliche Regelung nicht wollten.
Haben die Parteien eines Kaufvertrages keine Vereinbarung über Sachmängel getroffen, greifen §§ 434 ff. BGB.
Die ergänzende Vertragsauslegung schließt die Lücke anhand des hypothetischen Parteiwillens. Diesen müssen Sie anhand aller Umstände, insbesondere auch der Vereinbarung, ermitteln.
Damit ergibt sich folgendes Prüfungsschema:
Bestehen eines Vertrages - Gibt es eine vertragliche Einigung über die essentialia negotii?
Regelungslücke - Lässt sich dem Vertrag weder ausdrücklich noch durch erläuternde Auslegung eine Antwort für die streitige Frage entnehmen?
Keine dispositive gesetzliche Regelung - Gibt es keine gesetzliche Vorschrift, anhand derer der offene Punkt geklärt werden könnte? Oder: Gibt es zwar eine gesetzliche Vorschrift, aber es steht fest, dass die Parteien diese nicht wollten?
Folge: Lückenschließung mittels ergänzender Vertragsauslegung - Welche Regelung hätten die Parteien getroffen, wenn sie den offenen Punkt bedacht hätten?