V. Wann ist ein Rechtsgeschäft trotz Formverstoß wirksam?
2. Was bedeutet die Heilung eines Formmangels?
Ausnahmsweise sieht das Gesetz eine Heilung ohne Rückwirkung, d.h. nur mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) von Rechtsgeschäften vor, die eigentlich wegen Formmangels nach § 125 S. 1 BGB nichtig sind. Dadurch soll einerseits vermieden werden, dass sachenrechtlich abgeschlossene Verhältnisse bis zum Ablauf der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung (§§ 812 ff. BGB) unterliegen (Rechtssicherheit). Andererseits ist die Warn- und Beweisfunktion nach Erfüllung entbehrlich, sodass die Formwahrung bloße Förmelei wäre.
- Der Formmangel eines nicht notariell beurkundeten Kaufvertrags über ein Grundstück wird durch die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch geheilt (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).
- Ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen wird durch Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB).
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass die Nichtigkeit nach § 125 S. 1 BGB durch Erfüllung geheilt wird. Vielmehr kommt eine Heilung nur in Betracht, wenn sie angeordnet ist. Sie müssen in der Klausur also eine Heilungsregelung suchen!