IV. Welche formale Aspekte sollte ich beachten?
Welche formalen Mängel sollte ich unbedingt vermeiden?
- Sie sollten auf keinen Fall Aussagen unterstellen, ohne das Gesetz oder den Sachverhalt zu berücksichtigen. Was im Gesetz steht, ist stets mit einer Norm zu belegen. Nennen Sie das Gesetz so oft wie möglich.
- Wenn Sie das Gesetz nennen, zitieren Sie genau - d.h. mit Absatz, Satz und gegebenenfalls Halbsatz, Variante oder Buchstabe. Manche Regelungen haben Nummern (z.B. § 308 BGB). Dort zitieren Sie bitte nicht als "Abs." oder als "(1)", sondern als "Nr. 1".
- Wenn Sie Fachausdrücke verwenden wollen (das müssen Sie nicht immer!), verwenden Sie diese an der richtigen Stelle. Eine Norm tritt nicht "in Kraft", wenn Sie die Regelung auf den Fall anwenden - vielmehr tritt ein Gesetz nach Verkündung am im Gesetz bestimmten Termin in Kraft (Art. 82 Abs. 2 S. 1 und 2 GG). Und wo wir dabei sind: Es ist die "Verkündung" des Gesetzes, nicht etwa die (biblische) "Verkündigung".
- Achten Sie auf den Gutachtenstil. Wenn Sie ein "da", "weil", "denn" schreiben können, um ihre (Halbsätze) zu verknüpfen, machen Sie etwas falsch - und es wird auch nicht besser, wenn Sie die Konjunktion einfach weglassen. Stattdessen sollten Worte wie "daher", "also", "deshalb", "folglich" passen.
- Strukturieren Sie Ihre Gedanken. Das bedeutet: Gliedern Sie im juristischen Stil ("A - I - 1 - a - aa - (1) - (a) - (aa)"), lassen Sie Absätze zwischen Ihren Gedanken (eine Zeile frei lassen). Prüfen Sie, ob jeder Gliederungspunkt mit einer These ("Obersatz") beginnt und einer passenden Feststellung ("Ergebnis") endet - selbstverständlich sollten Sie nicht die Worte "Obersatz" und "Ergebnis" vor diese Sätze schreiben.
- Zwischenüberschriften ("I. Antrag") sind zwar zulässig, aber nicht nötig. Es genügt völlig der Obersatz als Überschrift ("I. K könnte einen Antrag gemacht haben."). Diesen dürfen Sie aber nicht weglassen!
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Grundkurs Bürgerliches Recht (2024/2025) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.