III. Wie gehe ich an eine Klau­sur her­an?

1. Wieso ist die Fall­frage der Aus­gangs­punkt der Klau­sur­lö­sung?

Jede ju­ris­ti­sche Klau­su­r­auf­gabe en­det mit ei­ner Fall­fra­ge. Im Zi­vil­recht gibt es da­bei haupt­säch­lich drei Kon­stel­la­tio­nen:

  1. Es wird kon­kret nach be­stimm­ten An­sprü­chen ge­fragt ("Kann V von K Zah­lung von 1.000 € aus § 433 Abs. 2 BGB ver­lan­gen?") oder nach be­stimm­ten Ge­stal­tungs­rechten ("Kann V den Ver­trag durch An­fech­tung sei­nes An­trags be­sei­ti­gen?").
  2. Es wird nach ei­nem oder meh­re­ren be­stimm­ten An­spruchszie­len ge­fragt (z.B. "Kann V von K Zah­lung von 1.000 € ver­lan­gen?")
  3. Es wird of­fen nach al­len denk­ba­ren An­sprü­chen ge­fragt ("Wie ist die Rechts­lage?"). Dies dür­fen Sie aber nicht ver­wech­seln mit Fäl­len, in de­nen die An­sprü­che im Sach­ver­haltstext ge­nannt wer­den ("V möchte von K 1.000 €. Zu Recht?"), diese fal­len in Ka­te­go­rie 1 oder 2.

Er­gän­zend wird teil­weise nach Hand­lungs­emp­feh­lun­gen ge­fragt ("Was könnte V tun?" "Was wür­den Sie A ra­ten?"). Das ist ver­gleichs­weise sel­ten - sollte Sie aber di­rekt auf die Idee ei­ner An­fech­tung, ei­nes Wi­der­rufs oder ei­nes Rück­tritts brin­gen so­wie auf Leis­tungsver­wei­ge­rungs­rechte (§ 214 BGB, § 273 BGB, § 320 BGB etc.) auf­merk­sam ma­chen.

Prü­fen Sie alle ge­frag­ten An­sprü­che im Kopf. Schrei­ben Sie aber in kei­nem Fall mehr als ge­fragt wurde - das bringt keine Plus­punk­te, son­dern al­len­falls Ab­zü­ge. In den meis­ten Klau­su­ren sind sog. "Hilfs­gut­ach­ten" (also Gut­ach­ten, die nur "hilfs­wei­se" für den Fall er­stellt wer­den, dass der Prü­fer eine Frage an­ders als man selbst be­ur­tei­len wür­de) nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen, son­dern im Ge­gen­teil aus­drück­lich im Be­ar­bei­ter­ver­merk auf­ge­nom­men. Über­le­gen Sie sich aber gut, ob sie Hilfs­er­wä­gun­gen wirk­lich aus­füh­ren wol­len - im Zwei­fel ist es bes­ser, einen Weg zu ge­hen, durch den die Hilfs­er­wä­gung über­flüs­sig wird.

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