3. Wie arbeite ich mit dem Gesetz?
a. Inwieweit hilft mir das Gesetz in der Klausur?
In der Klausur dürfen Sie das Gesetz benutzen (und stehen damit besser dar als Studenten vieler anderer Fachrichtungen, die alles auswendig lernen müssen). Leider wird die damit verbundene Chance oft nicht genutzt und stattdessen weitgehend auf das auswendig gelernte Wissen vertraut. Das ist allerdings sehr risikoreich: Oftmals ist das Erinnerungsbild verzerrt oder man übersieht Details im Wortlaut einer Regelung. Manchmal gibt es auch Ausnahmen in folgenden Absätzen oder Paragraphen, die man nicht gelernt hat und so übersieht.
Dies führt zwanglos zu unserer Regel 4:
Regel 4: Orientieren Sie sich bei der Klausur (selbst wenn Sie Schemata und Definitionen auswendig beherrschen) am Gesetz und schlagen Sie im Zweifel alles nach. Möglicherweise hat die Norm einen Ihnen bislang unbekannten weiteren Absatz oder Satz oder eine darauf folgende Regelung besagt das genaue Gegenteil für den von Ihnen untersuchten Sonderfall.
Dies gilt bereits für die Anfängerklausuren der ersten Studiensemester - dort kennen Sie nur sehr wenige Normen und auch diese erst seit kurzem. Vertrauen Sie nicht auf Ihr Gedächtnis, sondern lesen Sie selbst noch einmal nach. Die darauf investierte Zeit ist gut angelegt - denn so vermeiden Sie Fehler in Ihrer Arbeit, die viele Punkte kosten würden.