A. Was ist das Ziel einer juristischen Klausur?
I. Wie sieht eine typische juristische Aufgabenstellung aus?
Zur Einführung schauen wir uns einen einfachen Fall an. Klicken Sie auf die grauen Überschriften, um diesen schrittweise auseinanderzufalten. Achten Sie dabei auf den generellen Aufbau! Sachverhalt: V ist Eigentümer eines VW Golf II. Sein Nachbar, der Autoliebhaber K, fragt V, ob er seinen PKW nicht zum Preis von 5.000 € an ihn, K, verkaufen wolle. V, der das Auto ohnehin loswerden wollte, schlägt sofort ein. Auf dem Weg zur Bank, wo er das Geld abholen will, überlegt es sich K noch einmal und will nun doch nicht zahlen. V, der schon Pläne mit dem versprochenen Geld hatte, ist empört - er besteht auf Zahlung. Muss K an V 5.000 € zahlen? |
Welche gesetzliche Regelung bestimmt, ob K zahlen muss? |
Ein Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises von 5.000 € könnte sich aus § 433 Abs. 2 BGB ergeben. |
Was setzt ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung voraus? |
Dazu müsste zwischen V und K ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein. |
Was setzt ein wirksamer Kaufvertrag voraus? |
Dies setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme (§§ 145 ff. BGB) voraus. |
Was setzen Antrag und Annahme voraus? |
I. Hier könnte ein Antrag des K im Sinne von § 145 BGB vorliegen. |
Was setzt ein Antrag voraus? |
Ein Antrag ist
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Was setzt die Definition des Antrags im Hinblick auf eine Willenserklärung voraus? |
1. Eine Willenserklärung ist eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Äußerung. |
Sind die Voraussetzungen der Definition einer Willenserklärung hier erfüllt? |
Hier hat K dem V erklärt, er wolle das Auto für 5.000 € kaufen. Er wollte eine Vertrag schließen. Darin liegt ein rechtlicher Erfolg, sodass seine Erklärung eine Willenserklärung darstellt. |
Was setzt die Definition des Antrags im Hinblick auf die Bestimmtheit des Antrags voraus? |
2. Die Erklärung müsste so bestimmt sein, dass der Vertrag durch ein schlichtes "Ja" des Empfängers geschlossen werden kann. Dies ist der Fall, wenn sie bereits alle wesentlichen Vertragsbestandteile (sog. "essentialia negotii") enthält. Dies sind die Vertragsparteien sowie die von diesen zu erbringenden Leistungen. |
Sind die Voraussetzungen der Bestimmtheit hier erfüllt? |
Hier hat K den PKW, den von ihm zu zahlenden Preis und sich selbst sowie V als Vertragsparteien benannt. Damit sind alle wesentlichen Vertragsbestandteile in seiner Erklärung enthalten. Sie ist damit hinreichend bestimmt. |
Und was bedeutet das für den Antrag des K? |
3. Damit liegt ein Antrag des K vor. |
Reicht uns das für den Vertragsschluss? |
II. Allerdings ist auch eine Annahme durch V erforderlich. |
Was setzt eine Annahme voraus? |
Eine Annahme (§ 147 BGB) ist eine Willenserklärung, durch welche der Erklärende sein Einverständnis mit einem ihm angetragenen Vertrag erklärt und diesem so Wirksamkeit verschafft. |
Sind die Voraussetzungen der Annahme hier erfüllt? |
Hier hat V erklärt, dass er dem K den PKW zum gewünschten Preis verkaufen will. Hierin liegt eine auf Setzung einer Rechtsfolge, nämlich den Abschluss eines Vertrages, gerichtete Erklärung. Diese deckt sich in Bezug auf die wesentlichen Vertragsbestandteile mit der Erklärung des K. |
Was bedeutet das für die Annahme durch V? |
Damit liegt hier eine Annahme durch V vor. |
Was bedeutet das für die übereinstimmenden Willenserklärungen? |
III. Damit liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen von V und K (Antrag und Annahme) vor. |
Was bedeutet das für das Zustandekommen des Kaufvertrages? |
Damit ist ein wirksamer Kaufvertrag zwischen V und K zustandegekommen. |
Was bedeutet das für unseren Anspruch auf Kaufpreiszahlung? |
Damit besteht ein Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises von 5.000 € aus § 433 Abs. 2 BGB. |