III. Wie gehe ich an eine Klausur heran?
6. Was macht eine gute Klausur aus?
Im Vergleich zu Aufgabenstellungen aus der Schulzeit bedeutet eine juristische Klausur einen erheblichen Umgewöhnungsaufwand: Ihre Aufgabe ist es insoweit ausschließlich (!), den Fall zu lösen. Dabei sind Sie in der Rolle des Richters - Sie müssen daher die Interessen beider Parteien im Blick halten, aber letztlich zu einem eindeutigen Ergebnis kommen.
Dies bedeutet:
Sie sollen (nur) die konkrete Frage beantworten, d.h. am Ende Ihrer Klausur steht eine klare und eindeutige Antwort. Es geht nicht um das Abspulen von Detailwissen oder Schemata.
Sie sollen die Frage aus allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten betrachten. Sie müssen also das Gesetz und den Sachverhalt umfassend auswerten. Eine freie Stammtischdiskussion führt zur Abwertung.
Sie sollen eine verständliche und nachvollziehbare Lösung abliefern. Wenn Ihre Arbeit keine Struktur hat oder widersprüchlich ist, haben Sie es schwer, zu bestehen.
Sie sollen auch Gegenargumente würdigen - d.h. Sie sollen nicht einseitig diskutieren, sondern sich "schizophren" in die Lage beider Parteien versetzen. Wenn Sie eine Partei von vorneherein als "Schweinehund" abtun und sie bestrafen, führt dies zur Abwertung.
Sie sollen zwischen Fragen der Gesetzesauslegung (Was meint das Gesetz?) und der Gesetzesanwendung (Passt das Gesetz auf diesen konkreten Fall?) sauber differenzieren. Das Gesetz wurde nicht nur für Ihren Fall gemacht!