2. Wie wird der Adressat einer Scherzerklärung geschützt?
a. Inwieweit besteht bei Scherzerklärungen eine Schadensersatzpflicht (§ 122 Abs. 1 BGB)?
Nach § 122 Abs. 1 BGB kann der Empfänger einer Scherzerklärung Schadensersatz verlangen, wenn er den Scherz weder kannte noch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB iVm § 122 Abs. 2 BGB) erkennen konnte. Hätte hingegen ein objektiver Dritter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt gemerkt, dass die Erklärung nicht als verbindliche Willenserklärung gemeint sein kann, entfällt auch dieser Schadensersatzanspruch.
Der Schadensersatz ist nach § 122 Abs. 1 BGB allerdings auf den Vertrauensschaden begrenzt (sog. negatives Interesse). Der Adressat der Erklärung erhält also nur das, was er erhalten hätte, wenn er die Erklärung nie gehört hätte - nicht etwa das, was er bei deren Wirksamkeit beanspruchen könnte (das wäre das positive Interesse).
Ist das negative Interesse ausnahmsweise höher als das positive Interesse (bei einem nachteiligen Geschäft), ist das negative Interesse durch das positive Interesse gedeckelt, da der Gesetzgeber nicht möchte, dass der Erklärungsempfänger durch § 122 Abs. 1 BGB besser gestellt wird, als er bei Erfüllung stünde.
V schließt mit K per Email einen Kaufvertrag über ein Auto für 5.000 €. Im Vertrauen auf die Verbindlichkeit dieses Vertragsschlusses schlägt V ein Angebot des X aus, der für das Fahrzeug als Sammler sogar 500.000 € zu zahlen bereit wäre. K erklärt nun die Anfechtung wegen eines Erklärungsirrtums - er wollte eigentlich nur 500 € anbieten. X hat inzwischen anderswo sein Traumauto gefunden und hat kein Interesse mehr an einem Vertrag mit V.
Der Schaden des V liegt hier im entgangenen Vertrag mit X - hätte K nie mit ihm verhandelt, hätte er an X für 500.000 € verkauft. Nach § 122 Abs. 1 BGB ist jedoch der Ersatz auf das begrenzt, was V bei Wirksamkeit des Vertrages erhalten hätte - dies wären hier nur 5.000 €. Daher muss K (obwohl er kein Auto kriegt) bis zu 5.000 € an V zahlen (abgezogen wird der noch vorhandene Wert des PKW).