16. Ka­pi­tel: Noch ein­mal: Rechts­ge­schäftsleh­re, insb. Stell­ver­tre­tung

Gute Nacht Frau ,

Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt an­spruchs­vol­lere Pro­bleme der all­ge­mei­nen Rechts­ge­schäftsleh­re. Ins­be­son­dere wer­den wir uns noch ein­mal nä­her mit der Stell­ver­tre­tung be­fas­sen und sel­te­nere Kon­stel­la­tio­nen wie die Un­ter­ver­tre­tung und die Ge­samt­ver­tre­tung an­se­hen. Vor al­lem aber dis­ku­tie­ren wir den Ver­tre­ter ohne Ver­tre­tungs­macht ("fal­sus pro­cu­ra­tor") im Sinne von §§ 177-180 BGB.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Was ver­steht man un­ter "Un­ter­ver­tre­tung"? Was ist eine "Ge­samt­ver­tre­tung"?

  • Was ist ein "Ver­tre­ter ohne Ver­tre­tungs­macht"? Ist ein ohne Ver­tre­tungs­macht ge­schlos­se­ner Ver­trag nich­tig oder an­fecht­bar?
  • Wie haf­tet der Ver­tre­ter ohne Ver­tre­tungs­macht?

Die­ses Ka­pi­tel hat 24 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine Stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Wel­che be­son­de­ren Kon­stel­la­tio­nen der Stell­ver­tre­tung gibt es? Ich wün­sche Ih­nen eine span­nende Lek­tü­re!

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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