13. Kapitel: Schadensersatz und Aufwendungsersatz
Gute Nacht Frau ,
obwohl wir bereits im 12. Kapitel die Frage behandelt haben, unter welchen Voraussetzungen das Gesetz Schadens- bzw. Aufwendungsersatz gewährt, ist bislang offen geblieben, was dies eigentlich bedeutet - d.h. welche konkreten Leistungs- bzw. Zahlungsansprüche daraus erwachsen. Diese Fragen des Schadensrechts behandeln wir im folgenden Kapitel. Es hat große Klausurrelevanz und gibt zudem oft Anlass zu Missverständnissen. Daher ist eine gründliche Lektüre sehr empfehlenswert!
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
- Was ist Schadensersatz in Abgrenzung zu Aufwendungsersatz und Beseitigung einer Störung?
- Welche Schäden sind aufgrund einer Pflichtverletzung zurechenbar? Welche Einschränkungen über schlichte Kausalität (conditio sine qua non) sind erforderlich?
- Unter welchen Umständen kann man auch Schäden Dritter ersetzt verlangen? Welche Konsequenzen hat der sog. "normative Schadensbegriff"?
- In welchem Umfang werden Schäden ersetzt? Wann kann oder muss eine Geldzahlung erfolgen? Was ist eine "billige Entschädigung" für immaterielle Einbußen?
- Unter welchen Umständen ist der Schadensersatzanspruch herabzusetzen? Was bedeuten Mitverschulden und gestörte Gesamtschuld? Was ist eine Vorteilsausgleichung?
Dieses Kapitel hat 67 Seiten, für die insgesamt ca. zwei dreiviertel Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite In welchen Fällen werden Vorteile nicht berücksichtigt? Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!
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