20. Kapitel: Schlechtleistung bei entgeltlicher Verschaffung von Sachen, Rechten und digitalen Inhalten
Liebe Frau ,
während das BGB zahlreiche Vertragstypen regelt, kommt den Verträgen über die dauerhafte Verschaffung eines Gegenstands (Sache, digitaler Inhalt oder Recht) besondere Bedeutung zu. Hierbei greift grundsätzlich das Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB), das gegebenenfalls durch § 650 BGB ergänzt wird. Für Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 BGB) gibt es allerdings zwei verschiedene Blöcke von Sonderregeln: Einerseits enthalten die §§ 474 ff. BGB besondere Regeln für den Kauf beweglicher Sachen (einschließlich solcher mit digitalen Elementen), andererseits enthalten die §§ 327 ff. BGB Regelungen für den Erwerb (rein) digitaler Produkte durch Verbraucher. Wir werden uns deshalb auf den folgenden Seiten den Kauf einschließlich der dauerhaften Bereitstellung digitaler Produkte ansehen und dabei auch bereits behandelte Kapitel, insbesondere zum Leistungsstörungsrecht, wiederholen.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Welche Pflichten hat der Käufer, welche der Verkäufer (§ 433 BGB)? Welche Pflichten bestehen bei Verträgen über digitale Produkte (§ 327 BGB, § 327a BGB?
- Was ist der Gefahrübergang (§ 446 BGB, § 447 BGB)? In welchen Fällen ist er besonders relevant? Gibt es Ausnahmen zu § 447 Abs. 1 BGB?
- Was gilt, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert (§ 437 BGB)? Kann der Verkäufer seine Gewährleistung ausschließen (§ 444 BGB, § 476 Abs. 1 BGB)?
- Was ist eine Garantie im Sinne von § 443 BGB, § 479 BGB? Welche Folgen hat sie?
- Welche Besonderheiten gibt es beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB)? Welche Besonderheiten gelten für die Bereitstellung digitaler Produkte durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher?
Dieses Kapitel hat 44 Seiten, für die insgesamt ca. ein dreiviertel Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Wie berechnet man die Minderung? Viel Erfolg!
Wenn Sie alle Seiten gelesen haben, können Sie dieses Kapitel als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.