18. Ka­pi­tel: All­ge­meine Ge­schäfts­be­din­gun­gen

Gute Nacht Frau ,

Die­ses Ka­pi­tel be­fasst sich mit der Na­tur All­ge­mei­ner Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) und wie diese wirk­sam Be­stand­teil ei­nes Ver­trages wer­den. Dies ist wich­tig für die Fra­ge, mit wel­chem In­halt ein Ver­trag zu­stande kommt. Auf­grund un­ter­schied­li­cher wirt­schaft­li­cher Ver­hält­nisse kann das Gleich­ge­wicht zwi­schen den Ver­tragspar­teien ge­fähr­det sein. Haupt­zweck der §§ 305 ff. BGB ist es da­her, die Par­teien vor Ver­tragsklau­seln zu schüt­zen, die ihre recht­li­che Po­si­tion un­zu­mut­bar schwä­chen.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Wel­che Voraus­set­zun­gen hat eine wirk­same Ein­be­zie­hung von AGB (bei Ver­tragsschluss)?

  • Wie prüft man die in­halt­li­che Wirk­sam­keit ei­ner AGB-Klau­sel?
  • Was sind die Rechts­fol­gen bei Un­wirk­sam­keit oder Nicht­ein­be­zie­hung ei­ner AGB-Klau­sel?
  • Wel­che Be­son­der­hei­ten er­ge­ben sich für Ver­brau­cherver­trä­ge?

Die­ses Ka­pi­tel hat 32 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. ein­ein­vier­tel Stunde er­for­der­lich sind. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Was kann Ge­gen­stand von AGB sein? Ich hof­fe, Sie wer­den die­ses Ka­pi­tel schnell be­zwin­gen!

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