14. Kapitel: Dritte im Schuldverhältnis
Gute Nacht Frau ,
Dieses Kapitel behandelt klausurrelevante Konstellationen, in denen Dritte mit "fremden Schuldverhältnissen" in Berührung kommen. Zum einen geht es um die Frage, wann ein Dritter Pflichten erfüllen darf und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben (§ 267 BGB, § 268 BGB). Zum anderen wird in diesem Kapitel der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) betrachtet, ebenso wie der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Drittschadensliquidation und die Eigenhaftung Dritter nach § 311 Abs. 3 BGB.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Darf ein Dritter an den Gläubiger leisten?
- Welche Rechtsfolgen ergeben sich nach einer Leistung durch einen Dritten?
- Wie unterscheidet sich die Leistung durch Dritte (§ 267 BGB) vom Ablösungsrecht (§ 268 BGB)?
- Wer hat ein Ablösungsrecht inne?
- Welche Fälle der Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis gibt es?
- Welche Arten des Vertrags zugunsten Dritter existieren und wie grenze ich diese ab?
- Was sind die Voraussetzungen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?
- Wie grenzt man einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter von der Drittschadensliquidation ab?
- Wann liegt ein besonderes persönliches Vertrauen iSd § 311 Abs. 3 S. 2 BGB vor?
Dieses Kapitel hat 41 Seiten, für die insgesamt ca. anderthalb Stunden erforderlich ist. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was gilt, wenn ein Dritter eine Pflicht erfüllt? Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!
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