D. Welche weiteren wichtigen Leistungsverweigerungsrechte gibt es?
I. Leistungsverweigerungsrechte aus § 242 BGB
Teilweise kann es gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen, wenn der Gläubiger eine ihm rechtlich zustehende Forderung durchsetzen will. Aus diesem Grund haben sich bestimmte Fallgruppen für Leistungsverweigerungsrechte des Schuldners aus § 242 BGB gebildet. Die einzelnen Fallgruppen werden wir im Anschluss vertieft behandeln.
- Besonders relevant ist der Fall, dass der Schuldner dem Gläubiger eine Leistung gewähren muss, dieselbe Leistung aber anschließend sofort wieder herausverlangen kann. Nach dem lateinischen Grundsatz "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" (= "Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss"), kann der Gläubiger eine solche Leistung nicht verlangen.
- Eine andere aus dem römischen Recht übernommene Fallgruppe ist das "venire contra factum proprium" (= "Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten"), also ein widersprüchliches Verhalten. Hierfür ist nicht jede Verhaltensänderung ausreichend, vielmehr muss ein Vertrauenstatbestand für den anderen Teil geschaffen worden sein, auf den dieser auch vertraut hat oder es müssen andere Umstände hinzutreten, die die widersprüchliche Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen.
- Ein spezieller Unterfall des widersprüchlichen Verhaltens ist die Verwirkung. Auch wenn ein Anspruch noch nicht verjährt ist, kann der Gläubiger ihn verwirkt haben, weil er einen Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen hat, dass er den Anspruch nicht mehr durchsetzen würde.
- Daneben existiert der tu-quoque-Einwand (= "auch du"), der erhoben werden kann, wenn jemand Rechte oder Ansprüche geltend macht, obwohl er - ein sachlicher Zusammenhang vorausgesetzt - selbst seine Rechten und Pflichten verletzt.
Nehmen Sie kein Leistungsverweigerungsrecht aus § 242 BGB an, wenn keine hergebrachte Fallgruppe vorliegt!
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Grundkurs Bürgerliches Recht (2024/2025) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.