11. Kapitel: Durchsetzungshindernisse
Sehr geehrte Frau ,
Dieses Kapitel behandelt Regelungen, welcher der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs entgegenstehen. Sie lernen hier ganz allgemein die Unterscheidung zwischen "peremptorischen Einreden", "dilatorischen Einreden" sowie "rechtsbeschränkenden Einreden" kennen. Konkret befassen wir uns hier mit der Einrede der Verjährung (§ 214 BGB) sowie dem allgemeinen Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB und der diesem gegenüber vorrangigen Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 Abs. 1 BGB).
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Was unterscheidet "Einwendungen" und "Einreden"? Inwiefern hat der Ausdruck "Einrede" im Prozessrecht eine abweichende Bedeutung?
- Welche wichtigen Fälle dauerhafter und bloß vorübergehender Einreden sollte man kennen? Was ist das zentrale Beispiel für eine rechtsbeschränkende Einrede?
- Welche Folgen hat der Eintritt der Verjährung? Warum können nur Ansprüche und nicht beliebige Rechte verjähren?
- Wann beginnt die Verjährungsfrist und wie lang dauert sie? Wodurch werden Verjährungen gehemmt und wodurch beginnen Sie neu? Was versteht man unter einer Ablaufhemmung?
- Inwieweit unterscheiden sich die Rechtsfolgen des allgemeinen Zurückbehaltungsrechts aus § 273 Abs. 1 BGB und der diesem gegenüber vorrangigen Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 Abs. 1 BGB)?
- Welche wichtigen Leistungsverweigerungsrechte lassen sich aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ableiten?
Dieses Kapitel hat 18 Seiten, für die insgesamt ca. eine dreiviertel Stunde erforderlich ist. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was sind Einreden? Sie sollten sich die Zeit hierfür nehmen.
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