11. Ka­pi­tel: Durch­set­zungs­hin­der­nisse

Sehr ge­ehrte Frau ,

Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt Re­ge­lun­gen, wel­cher der Durch­setz­bar­keit ei­nes An­spruchs ent­ge­gen­ste­hen. Sie ler­nen hier ganz all­ge­mein die Un­ter­schei­dung zwi­schen "per­emp­to­ri­schen Ein­re­den", "di­la­to­ri­schen Ein­re­den" so­wie "rechts­be­schrän­ken­den Ein­re­den" ken­nen. Kon­kret be­fas­sen wir uns hier mit der Ein­rede der Ver­jäh­rung (§ 214 BGB) so­wie dem all­ge­mei­nen Zu­rück­be­hal­tungs­recht nach § 273 Abs. 1 BGB und der die­sem ge­gen­über vor­ran­gi­gen Ein­rede des nicht­er­füll­ten Ver­trags (§ 320 Abs. 1 BGB).

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Was un­ter­schei­det "Ein­wen­dungen" und "Ein­re­den"? In­wie­fern hat der Aus­druck "Ein­re­de" im Pro­zess­recht eine ab­wei­chende Be­deu­tung?

  • Wel­che wich­ti­gen Fälle dau­er­haf­ter und bloß vor­über­ge­hen­der Ein­re­den sollte man ken­nen? Was ist das zen­trale Bei­spiel für eine rechts­be­schrän­kende Ein­re­de?
  • Wel­che Fol­gen hat der Ein­tritt der Ver­jäh­rung? Wa­rum kön­nen nur An­sprü­che und nicht be­lie­bige Rechte ver­jäh­ren?
  • Wann be­ginnt die Ver­jäh­rungsfrist und wie lang dau­ert sie? Wo­durch wer­den Ver­jäh­rungen ge­hemmt und wo­durch be­gin­nen Sie neu? Was ver­steht man un­ter ei­ner Ablauf­hem­mung?
  • In­wie­weit un­ter­schei­den sich die Rechts­fol­gen des all­ge­mei­nen Zu­rück­be­hal­tungs­rechts aus § 273 Abs. 1 BGB und der die­sem ge­gen­über vor­ran­gi­gen Ein­rede des nicht er­füll­ten Ver­trags (§ 320 Abs. 1 BGB)?
  • Wel­che wich­ti­gen Leis­tungsver­wei­ge­rungs­rechte las­sen sich aus Treu und Glau­ben (§ 242 BGB) ab­lei­ten?

Die­ses Ka­pi­tel hat 18 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine drei­vier­tel Stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Was sind Ein­re­den? Sie soll­ten sich die Zeit hier­für neh­men.

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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