10. Kapitel: Nichtigkeit von Rechtsgeschäften und ihre Folgen
Gute Nacht Frau ,
Dieses Kapitel behandelt die wichtigsten rechtshindernden Einwendungen, d.h. Regelungen, welche bereits die Entstehung eines Anspruchs verhindern. Neben der Geschäftsfähigkeit (§ 105 Abs. 1 BGB bzw. § 108 Abs. 1 BGB, die wir in einem eigenen Kapitel behandelt haben), der ausgeübten Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB, auch dazu in einem eigenen Kapitel) und den Fällen von § 105 Abs. 2 BGB, § 117 Abs. 1 BGB und § 118 BGB geht es dabei im Kern nur um gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Verstöße gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) und Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB), sowie die Verletzung gesetzlicher Formvorschriften (§ 125 S. 1 BGB) bzw. vertraglicher Formklauseln (§ 125 S. 2 BGB).
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Wie grenze ich rechtshindernde Einwendungen von rechtsvernichtenden Einwendungen und rechtshemmenden Einwendungen ("Einreden") ab?
- Was bedeutet "Nichtigkeit" und wie kann ich ihren Eintritt verhindern oder zumindest die Folgen beseitigen? Wie grenzt man "Umdeutung" von "Auslegung" ab? Was unterscheidet die Bestätigung eines nichtigen von der Bestätigung eines nur anfechtbaren Geschäfts?
- Was ist ein gesetzliches Verbot - und was fällt nicht unter § 134 BGB? Inwieweit ist eine Rückforderung des auf einen nichtigen Vertrag Geleisteten problematisch? Kann man bei Nichtigkeit Schadensersatz wegen Rücksichtnahmepflichtverletzungen verlangen?
- Was setzt "Wucher" (§ 138 Abs. 2 BGB) voraus - und warum kommt dieser praktisch nur extrem selten in der Praxis vor?
- Was bedeutet "Sittenwidrigkeit" (§ 138 Abs. 1 BGB)? Welche Fallgruppen der Nichtigkeit sollte man schon einmal gehört haben?
- Welche wichtigen gesetzlichen Formvorschriften sollte man kennen? Welchen Zwecken dienen die dort angeordneten Formen?
- Was ist eine Schriftformklausel? Inwieweit können die Parteien trotz Schriftformklausel abweichende Vereinbarungen formlos treffen?
Dieses Kapitel hat 88 Seiten, für die insgesamt ca. dreieinhalb Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Wann ist ein Rechtsgeschäft wegen Formverstoß nichtig (§ 125 BGB)? Aber das wird sicherlich ein Klacks!
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