8. Kapitel: Stellvertretung (ohne Vertreter ohne Vertretungsmacht)
Gute Nacht Frau ,
Dieses Kapitel behandelt das rechtsgeschäftliche aktive Handeln mit Wirkung für und gegen einen Dritten, d.h. die Stellvertretung im Sinne von § 164 Abs. 1 S. 1 BGB, insb. aber auch die Passivvertretung im Sinne von § 164 Abs. 3 BGB. Bestimmte Themen, namentlich die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§ 179 Abs. 1 BGB), die Untervollmacht und die Vertretung durch mehrere Personen werden in einem späteren Kapitel behandelt. Nur kurz wird als Abgrenzung die mittelbare (verdeckte) Stellvertretung angesprochen. Da es sich um eine zentrale Thematik des Zivilrechts handelt, sollten Sie dieses Kapitel besonders aufmerksam durcharbeiten.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Was bedeutet "Stellvertretung", was versteht man unter "Aktivvertretung" und "Passivvertretung"?
- Wie grenzt man Stellvertretung von Botenschaft ab? Kann es einen "Vertreter mit gebundener Marschroute" geben?
- Was setzt ein Handeln in fremdem Namen ("Offenkundigkeitsprinzip") voraus? In welchen Fällen ist dies erleichtert bzw. ganz entbehrlich? Was gilt, wenn das Handeln in fremdem Namen für Dritte nicht erkennbar ist?
- Was versteht man unter "Vertretungsmacht"? Welche drei Grundlagen von Vertretungsmacht kann man unterscheiden? Wofür ist diese Unterscheidung überhaupt wichtig?
- In welchen Fällen ist eine Vertretung ausnahmsweise trotz vermeintlicher Vertretungsmacht ausgeschlossen?
- Was gilt bei Handeln "unter" fremdem Namen? Was versteht man unter "mittelbarer Stellvertretung"?
Dieses Kapitel hat 58 Seiten, für die insgesamt ca. zweieinviertel Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Übungsfall: Nur halb gespart Aber das wird sicherlich ein Klacks!
Wenn Sie alle Seiten gelesen haben, können Sie dieses Kapitel als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.