3. Kapitel: Einklagbare Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB)
Gute Nacht Frau ,
Dieses Kapitel gibt Ihnen einen ersten Überblick über echte Leistungspflichten im Sinne von § 241 Abs. 1 BGB. Selbstverständlich werden Sie die meisten dieser Pflichten im Laufe Ihres Studiums noch im Detail (oft sogar über mehrere Wochen) behandeln - aber es ist sehr wichtig, dass man bereits früh im Studium einen ersten Überblick gewonnen hat. Insbesondere sollten Sie sich über die grundlegende Unterscheidung von gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnissen sowie über Zahlungs-, Tätigkeits-, Überlassungs-, Herausgabe- und Übereignungsansprüche klar werden.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Was ist ein "Anspruch"? Aus welcher Norm ergibt sich dies? Was ist eine Anspruchsgrundlage? Ist jeder Anspruch auf eine Leistung gerichtet?
- Was sind "Leistungspflichten" (§ 241 Abs. 1 BGB)? Wodurch unterscheiden diese sich von "Rücksichtnahmepflichten" (§ 241 Abs. 2 BGB)? Was sind "Obliegenheiten"?
- Was sind "Hauptleistungspflichten" und "Nebenleistungspflichten" und warum ist diese Unterscheidung für Sie fast immer ohne Bedeutung?
- Gibt es einen Unterschied zwischen "rechtsgeschäftlichen" und "vertraglichen" Schuldverhältnissen?
- Ist jedes im BGB geregelte Schuldverhältnis ein gesetzliches Schuldverhältnis? Welche vier wichtigen gesetzlichen Schuldverhältnisse sollte man kennen?
Dieses Kapitel hat 37 Seiten, für die insgesamt ca. anderthalb Stunden erforderlich ist. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was sind "Leistungspflichten" (§ 241 Abs. 1 BGB)? Also - auf geht's!
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